Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer in der EU
Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage
Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland
oder einem EU-Nachbarland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Nachbarland
Versicherungssumme?
Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.
Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..
Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming Versicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Incoming-Versicherung mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard,
Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.
Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Die gesetzliche Mindestdeckung bei dieser Krankenversicherung für ausländische Gäste ist gegeben.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die Krankenversicherung für ausländische Gäste nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen
Sie bereits vor Beginn des Aufenthalts wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B.
Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben
ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Die Versicherungsbedingungen für die Incoming Reiseversicherungen
IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung