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ERGO Incoming-Komplettschutz für ausländische Gäste

Der Incoming-Komplettschutz für Besucher in Deutschland und den EU-Staaten - Das ERGO Reiseschutz-Paket für Besucher und Gäste in der EU

ERGO Reiseschutz für ausländische Besucher
Der Incoming-Komplettschutz der ERGO sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland kommen. Versichert ist auch der Aufenthalt in den Ländern der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
 

Den ERGO Incoming-Komplettschutz
hier online beantragen

Das bietet die ERGO Incoming-Krankenversicherung:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
    schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

 

Die Reiseunfall-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungssummen:
Tod EUR 10.000,- / Invalidität EUR 20.000,-

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfall-Versicherung nicht abdeckt. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind unter anderem nicht versichert.
 

Die Reisehaftpflicht-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.

Deckungssumme: EUR 500.000,- pauschal

Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass die Reisehaftpflicht-Versicherung nicht für alle Schäden aufkommt. Gegenseitig zugefügte Schäden zwischen Ihnen und Ihren Familienangehörigen sind beispielsweise nicht versichert.

Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 150,- je versicherten Fall bei Sachschäden.

 

Reisekrankenversicherung für Gäste aus dem Ausland

Sichere Daten

Das kostet die Incoming Reiseversicherung für ausländische Gäste:
 

Die Prämien des ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung
Quelle ERGO Reiseversicherung
 

Was Sie sonst noch über die ERGO Incoming-Krankenversicherung wissen sollten:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer

Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage

Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder einem der EU-Nachbarländer für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = dt. Gastgeber oder Besucher aus EU-Nachbarland

Versicherungssumme?
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.

Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..

Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Krankenversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming-Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Beginn des Aufenthalts wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen

IPID Produktblatt für den Incoming Komplettschutz


 

Ohne Incoming-Versicherung bekommt der Besucher
 kein Visum und kann demzufolge nicht in Deutschland
 oder der Europäischen Union einreisen.

Seit vielen Jahrzehnten bietet die ERGO Reiseschutz für Urlaubsreisen an. Auf dem deutschen Markt hat sich die ERGO Reiseversicherung als zuverlässiger Partner und als Marktführer etabliert und bietet  nicht nur Urlaubern aus Deutschland für ihre Auslandsreisen, sondern auch Gästen aus dem Ausland für den Aufenthalt in Deutschland und weiteren EU-Staaten einen passenden Reiseschutz an. Dieser Reiseschutz ist für die Beantragung eines Schengen Visums wichtig und kann sofort für den Visumantrag genutzt werden.

Für die Einreise nach Deutschland oder in andere Länder der EU benötigen ausländische Gäste diesen Krankenversicherungsschutz.
Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste entspricht den Bestimmungen für die Einreise in den Schengen Raum und für die Erteilung eines Einreisevisums.

Mit dieser Incoming Besucher-Versicherung sind die ausländischen Gäste entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen während Ihres Aufenthaltes in Deutschland im Krankheitsfall optimal versichert.

 

 Fragen - Antworten  FAQ - Sie wollen mehr wissen über die Incoming Versicherung der ERGO:  

  • zum Beispiel über den Unterschied zwischen versicherter Person und Versicherungsnehmer

  • oder über die Altersgrenzen und Besonderheiten beim Incoming Reiseschutz

  • oder ob die Versicherung den Bestimmungen eines Krankenversicherung für ein Schengen Visum entspricht

  • oder was sie als Gastgeber tun können, wenn das Visums ihres Gastes abgelehnt wurde

  • oder ob beim Online-Kauf die Datensicherheit gewährleistet ist...

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