Das bietet die ERGO Incoming-Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
Die Reiseunfall-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen:
Tod EUR 10.000,- / Invalidität EUR 20.000,-
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfall-Versicherung nicht abdeckt. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten
wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind unter anderem nicht versichert.
Die Reisehaftpflicht-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: EUR 500.000,- pauschal
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass die Reisehaftpflicht-Versicherung nicht für alle Schäden aufkommt. Gegenseitig zugefügte Schäden zwischen Ihnen
und Ihren Familienangehörigen sind beispielsweise nicht versichert.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 150,- je versicherten Fall bei Sachschäden.