Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage
Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der EU für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Staaten
Versicherungssumme?
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.
Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..
Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Reiseversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an
ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming Krankenversicherung ist gegeben und wird auf der Police ausgewiesen.
Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten nach Abschluß der Incoming Versicherung über den Link des Online-Rechners eine E-Mail mit allen benötigten
Versicherungs-dokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Incoming Versicherung der ERGO mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird
Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen der
Gast bereits vor Beginn des Aufenthalts wusste, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts
stattfinden müssen (z.B. Dialysen, geplante Operationen), nicht versichert. Es sei denn, die Reise wird nötig, weil der
Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den
Versicherungsbedingungen.
Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen
IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung