Ihr Gast erhält mit dieser Krankenversicherung eine Reiseschutz, der den gesetzlichen Anforderungen an einen Krankenversicherungsschutz
für ausländische Besucher in der EU und den Schengen Staaten entspricht. Es gibt keine Altersbeschränkung, daher ist diese Besucher Reise-
Krankenversicherung auch
für ausländische Gäste über 65 Jahre geeignet.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts Ihrer ausländischen Gäste eintreten, erstattet die
ERGO Incoming-Versicherung unter anderem die Kosten für medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen
einschließlich Operationen und Arzneimittel. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und die ärztliche
Behandlung von Schwangerschafts-komplikationen.
Bei einer schweren Erkrankung Ihres ausländischen Besuchers, bei der ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, organisiert die
ERGO Incoming-Reisekrankenversicherung für Ihren Gast auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport
und die Gepäckrückholung an den Wohnort im Ausland.
Die ERGO Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B. die Organisation des Krankenbesuchs
einer nahe stehenden Person, einschließlich der Kostenübernahme. Die ERGO gibt bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Kostenübernahmegarantie
gegenüber dem Krankenhaus. Bei Krankheit von Kindern organisiert die ERGO die Rückholung der Kinder in den Heimatort oder
organisiert die Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und wieder zurück an den Wohnort und übernimmt auch die Kosten für
diese Reisen der Angehörigen.
Ist die ERGO Besucher-Krankenversicherung auch für visumpflichtige Einreisen gültig?
Ja, die Incoming-Krankenversicherung ist auch für visumpflichtige Einreisen gültig. Nach dem Abschluß der Reiseversicherung über das Online-Buchungsportal
erhalten Sie die Versicherungsdokumente als PDFs in einer E-Mail. Diese Dokumente können Sie ausdrucken und können diese sofort für die Visum-Beantragung nutzen.
Entspricht
die Versicherung den Bestimmungen für die Beantragung eines Schengen Visums?
Ja, die Versicherung entspricht den Anforderungen an einen Krankenschutz für die Erteilung eines Schengen Visums.
Die Versicherungssumme bei dieser ERGO Incoming-Krankenversicherung ist nicht auf 30.000 Euro beschränkt und kann damit für visumpflichtige Reisen nach
Deutschland und in andere Gastländer der EU genutzt werden.
Welche Altersgrenzen sind zu beachten?
Bei der ERGO Krankenversicherung für ausländische Besucher ist keine Altersgrenze beim Versicherungsschutz zu beachten.
Ausländische Personen jeden Alters können versichert werden.
Es gibt allerdings eine Differenzierung bei den Prämien, Personen ab 65 Jahre zahlen eine altersgerechte Prämie. Diese resultiert aus dem höheren Risiko
bei älteren Menschen krank zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen versicherter Person und Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist der Antragsteller. Dies kann der Gastgeber in Deutschland sein, oder eine Person
eines EU-Nachbarlandes von
Deutschland sein, als auch der Reisende selbst, wenn er in einem Nachbarland von Deutschland den Wohnsitz hat. In den meisten Fällen wird der Gastgeber die
Versicherung für den ausländischen Besucher abschließen. Der Versicherungsnehmer ist immer der vertragliche Ansprechpartner des Versicherers.
Mit diesem wird der Versicherungsvertrag geschlossen.
Versicherte Person ist die Person, die Versicherungsschutz erhält. Dies ist in der Incoming-Krankenversicherung meist der ausländische Gast.
Wie lange ist die Incoming-Versicherung gültig?
Die Incoming-Reiseversicherung ist ab Beginn der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthalts gültig.
Die Versicherung kann bis maximal 365 Tage abgeschlossen werden.
Reist der ausländische Gast früher zurück, kann auf Antrag beim Versicherer die zuviel gezahlte Versicherungsprämie zurückerstattet werden.
Wie kann der Versicherte die Leistungen
der Incoming Versicherung in Anspruch nehmen?
Für Behandlungen beim Arzt oder für notwendige Medikamente bei akut auftretenden Krankheiten erhält der ausländische Gast zunächst einmal eine Rechnung oder er zahlt bar und
erhält eine Quittung. Die Behandlung erfolgt also wie bei einer privat versicherten Person.
Die Abrechnungen der Ärzte und Apotheken sind dann beim Reiseversicherer einzureichen mit weiteren Dokumenten, die die Krankheit oder die Notwendigkeit
der Maßnahme dokumentieren. Dies sind zum Beispiel ärztliche Atteste, Rechnungen usw. Die Kopie der Versicherungspolice ist ebenfalls einzureichen. Sie können im
Internet auf der Seite der ERGO Reiseversicherung ein Online-Schadenformular auszufüllen und die Dokumente dort zusammen mit dem Schadenformular hochladen.
Bei Krankenhausaufenthalten sollte der Versicherer vorab informiert werden.
Sie rufen die Notfallnummer der ERGO an und erhalten Hilfestellung bei der Wahl des richtigen Krankenhauses und der Versicherer übernimmt die Kosten für den
Krankenhausaufenthalt. Ebenso erfolgt eine Abstimmung wenn es um einen Krankenrücktransport ins Heimatland geht. Auch da erfolgt eine Absprache des
Krankenhauses mit der Reiseversicherung über die Kostenübernahme des Rücktransportes.
Wie können Familien die ERGO Incoming-Krankenversicherung nutzen?
Jede einreisende Person wird mit einem Einzeltarif versichert. Ein spezieller Familientarif wird nicht angeboten.
Bei Familien wird also jede Person einzeln versichert, die Versicherung kann aber auf eine Police geschrieben werden.
Welche zusätzlichen Versicherungen können mit dieser Besucher-Krankenversicherung
kombiniert werden?
Die ERGO bietet mit dem Komplettschutz ein Versicherungspaket an, das aus dem Krankenschutz der Incoming-Versicherung und einer Haftpflichtversicherung und
einer Unfallversicherung besteht.
Mit diesen beiden zusätzlichen Versicherungen im Komplettschutz genießen ausländische Gäste einen komfortablen Schutz in Europa. Auch für den Gastgeber ist es ein beruhigendes Gefühl, seinen Gast gut abgesichert zu wissen.
Dabei abgesichert sind zusätzlich Unfälle während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Ebenso werden
Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens während des Aufenthalts des ausländischen Gastes versichert, bei denen es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt.
Was tun bei Ablehnung des Visums – Kann die
Incoming-Versicherung rückerstattet werden?
Sollte das Visum zur Einreise nicht erteilt werden, können Sie die dafür bestehende ERGO Incoming-Reiseversicherung wieder stornieren lassen.
Sie erhalten dann Ihre gezahlte Prämie wieder zurück. Senden Sie den Auftrag zur Rückerstattung direkt an die ERGO. Der Versicherer benötigt dazu die
Versicherungsschein-Nummer, das Ablehnungsschreiben der Botschaft/des Konsulats und die Kopie des Reisepasses des Gastes.
Sind die Daten sicher beim Online-Kauf der ERGO Reiseversicherung?
Der Versicherungsabschluss über das Internet ist mit dem TÜV-Zertifikat für Internet-Sicherheit ausgezeichnet. Ebenso sicher werden Ihre Daten mittels
SSL-Zertifikat datenschutzsicher an die Versicherung übertragen. Die Webseite
wechselt im Browser sofort zur sicheren https-Verbindung. Der Datenschutz wird jederzeit gewährleistet .